Das Sichtlicht gehört zu den Hilfsrohrarmaturen und ist für die Überwachung des Arbeitsfluidlecks durch die Rohrleitung bestimmt.
Laternen werden auf Rohrleitungen mit Nennweite Umgebung von 20 bis 200 mm
Die Beobachtungslaterne kann nur das Vorhandensein oder Fehlen eines Durchflusses in der Rohrleitung bestimmen, bietet jedoch keine Möglichkeit, die numerischen Indikatoren dieses Durchflusses zu bestimmen.